hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 996

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 420/10, Beschluss v. 27.10.2010, HRRS 2010 Nr. 996


BGH 5 StR 420/10 - Beschluss vom 27. Oktober 2010 (LG Lübeck)

Unbegründete Revision; Einziehung (Tatmittel; Reisespesen); Verfall.

§ 349 StPO; § 73 StGB; § 74 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 8. Juli 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Anordnung des Verfalls von DKR 3.000 sowie 445 € durch die Anordnung der Einziehung des Geldbetrags ersetzt wird.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Ergänzend zur Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts weist der Senat darauf hin, dass einem Kurier überlassene Reisespesen nicht dem Verfall, sondern als Tatmittel der Einziehung unterliegen (BGHR StGB § 73 Erlangtes 3).

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 996

Bearbeiter: Ulf Buermeyer