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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 771

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 244/10, Beschluss v. 05.07.2010, HRRS 2010 Nr. 771


BGH 5 StR 244/10 - Beschluss vom 5. Juli 2010 (LG Berlin)

Unbegründete Revision; Teilfreispruch.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. März 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Übrigen auf Kosten der Staatskasse freigesprochen wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Zum erforderlichen Teilfreispruch wird auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts Bezug genommen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 771

Bearbeiter: Ulf Buermeyer