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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 214

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 501/09, Beschluss v. 12.01.2010, HRRS 2010 Nr. 214


BGH 5 StR 501/09 - Beschluss vom 12. Januar 2010 (LG Potsdam)

Anrechnung in Rumänien erlittener Untersuchungshaft (Verhältnis 1:1).

§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. Juli 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Rumänien erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Strafe angerechnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 214

Bearbeiter: Ulf Buermeyer