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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 94

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 475/09, Beschluss v. 14.01.2010, HRRS 2010 Nr. 94


BGH 5 StR 475/09 - Beschluss vom 14. Januar 2010 (LG Berlin)

Kosten einer zurückgenommenen Revision.

§ 473 StPO

Entscheidungstenor

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und gerichtliche Auslagen seiner heute zurückgenommenen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Mai 2009 aufzuerlegen; er hat jedoch die durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

Sofern die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht ebenfalls zurückgenommen sein sollte, wird hierüber das Kammergericht zu entscheiden haben.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 94

Bearbeiter: Ulf Buermeyer