HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 94
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 475/09, Beschluss v. 14.01.2010, HRRS 2010 Nr. 94
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und gerichtliche Auslagen seiner heute zurückgenommenen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Mai 2009 aufzuerlegen; er hat jedoch die durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Sofern die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht ebenfalls zurückgenommen sein sollte, wird hierüber das Kammergericht zu entscheiden haben.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 94
Bearbeiter: Ulf Buermeyer