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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 492

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 350/09, Beschluss v. 17.05.2010, HRRS 2010 Nr. 492


BGH 5 StR 350/09 - Beschluss vom 17. Mai 2010 (LG Berlin)

Wirksame Rücknahme der Revision.

§ 302 StPO

Entscheidungstenor

Es wird festgestellt, dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. März 2009 wirksam zurückgenommen ist.

Gründe

Der Pflichtverteidiger hat mit Schriftsatz vom 11. November 2009 dargelegt, dass die Rücknahme der Revision des Angeklagten im Namen und im Auftrag des Verurteilten erfolgt sei, um eine Einstellung eines weiteren Verfahrens zu erreichen, in dem eine erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr erfolgt war. Dies sei inzwischen geschehen.

Eine vom Verurteilten am 24. September 2009 erklärte Anfechtung der Revisionsrücknahme ist mit dessen Schreiben vom 24. November 2009 zurückgenommen worden. Bei dieser Sachlage ist für die am 16. März 2010 begehrte Wiedereinsetzung und Revisionseinlegung kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 330).

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 492

Bearbeiter: Ulf Buermeyer