hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 120

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 583/07, Beschluss v. 07.02.2008, HRRS 2008 Nr. 120


BGH 5 StR 583/07 - Beschluss vom 7. Februar 2008 (LG Berlin)

Gesetzeskonkurrenz (schwere Misshandlung Schutzbefohlener; Körperverletzung).

§ 225 Abs. 3 StGB; § 223 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Juni 2007 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die tat-einheitliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung entfällt.

Von der Auferlegung der Kosten des Rechtsmittels wird ab-gesehen, § 74 JGG.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Der Tatbestand des § 223 StGB steht hier in Gesetzeskonkurrenz zur schweren Misshandlung Schutzbefohlener, der Senat hat deshalb den Schuldspruch entsprechend geändert. Er kann ausschließen, dass die Jugendkammer bei Beachtung dieses konkurrenzrechtlichen Verhältnisses auf eine mildere Jugendstrafe erkannt hätte.

HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 120

Bearbeiter: Karsten Gaede