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HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 1077

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 289/17, Beschluss v. 04.10.2017, HRRS 2017 Nr. 1077


BGH 4 StR 289/17 - Beschluss vom 4. Oktober 2017 (LG Detmold)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen.

§ 353 Abs. 1 StPO

Entscheidungstenor

Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 27. Februar 2017, soweit es diesen Angeklagten betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision des Angeklagten mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.

Die Revision beanstandet zu Recht, dass die Strafkammer in ihre Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht - wie geboten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1986 - 3 StR 467/86, BGHR StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 4; vom 28. November 1986 - 3 StR 499/86, BGHR StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 3; vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, BGHR StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 9; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 50 Rn. 4 mwN) - den vertypten Milderungsgrund des § 27 StGB miteinbezogen hat. Der Senat kann nicht ausschließen, dass die verhängte Strafe auf diesem Rechtsfehler beruht.

Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die bisherigen Feststellungen zur Person des Angeklagten eine verwertbare Vorverurteilung in den Niederlanden nicht zweifelsfrei belegen.

HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 1077

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner