HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 975
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 ARs 7/13, Beschluss v. 08.10.2013, HRRS 2013 Nr. 975
Der Senat hält an seiner entgegenstehenden Rechtsauffassung nicht fest.
Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
"Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus." Er hat daher mit Beschluss vom 14. Mai 2013 bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob an entgegenstehenden Rechtsansichten festgehalten wird.
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76, BGHSt 27, 45). An der dieser Rechtsprechung zugrundeliegenden Rechtsansicht hält der Senat nicht fest.
HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 975
Bearbeiter: Karsten Gaede