HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 730
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 91/07, Beschluss v. 11.07.2007, HRRS 2007 Nr. 730
1. Auf die Revision des Angeklagten wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts das Urteil des Landgerichts Rostock vom 14. Juli 2006, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass
a) der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt wird,
b) gegen ihn der Verfall beschlagnahmten Geldes in Höhe von jeweils 865 Euro und von 2.694 Euro angeordnet wird.
2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 730
Bearbeiter: Karsten Gaede