HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 878
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 363/07, Beschluss v. 30.08.2007, HRRS 2007 Nr. 878
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. März 2007 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte der schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen, des Diebstahls mit Waffen in 14 Fällen sowie des versuchten Diebstahls mit Waffen in sieben Fällen schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 878
Bearbeiter: Karsten Gaede