HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 622
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 245/07, Beschluss v. 12.06.2007, HRRS 2007 Nr. 622
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 31. Januar 2007 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung entfällt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 622
Bearbeiter: Karsten Gaede