HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 527
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 17/07, Beschluss v. 26.04.2007, HRRS 2007 Nr. 527
Der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 4. September 2006 wird aufgehoben.
Das Landgericht war für die Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch Rechtsanwalt S nicht zuständig (vgl. Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.).
Die Revision ist nicht wirksam zurückgenommen, da Zweifel an der Ermächtigung des Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Werner Schmidt, durch den Angeklagten bestehen.
HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 527
Bearbeiter: Karsten Gaede