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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 527

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2007 Nr. 527, Rn. X



BGH 4 StR 17/07 - Beschluss vom 26. April 2007 (LG Saarbrücken)

Unwirksame Rücknahme der Revision (Feststellungskompetenz des Revisionsgerichts allein).

§ 302 StPO; § 346 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO

Entscheidungstenor

Der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 4. September 2006 wird aufgehoben.

Gründe

1

Das Landgericht war für die Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch Rechtsanwalt S nicht zuständig (vgl. Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.).

2

Die Revision ist nicht wirksam zurückgenommen, da Zweifel an der Ermächtigung des Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Werner Schmidt, durch den Angeklagten bestehen.