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Bearbeiter: Stephan Schlegel

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 597/99, Beschluss v. 26.04.2000, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 3 StR 597/99 - Beschluss vom 26. April 2000

Berichtigung

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Entscheidungstenor

Wegen eines Schreibfehlers werden die Gründe des Senatsbeschlusses vom 15. März 2000 im letzten Satz des zweiten Absatzes auf Seite 4 des Entscheidungsabdrucks dahin berichtigt, daß es heißt: "... nur fahrlässig verursacht (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination nach § 306 d Abs. 1 Alt. 2 StGB), wäre ...".

Bearbeiter: Stephan Schlegel