Bearbeiter: Stephan Schlegel
Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 597/99, Beschluss v. 26.04.2000, HRRS-Datenbank, Rn. X
Wegen eines Schreibfehlers werden die Gründe des Senatsbeschlusses vom 15. März 2000 im letzten Satz des zweiten Absatzes auf Seite 4 des Entscheidungsabdrucks dahin berichtigt, daß es heißt: "... nur fahrlässig verursacht (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination nach § 306 d Abs. 1 Alt. 2 StGB), wäre ...".
Bearbeiter: Stephan Schlegel