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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 118

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 443/12, Beschluss v. 11.12.2012, HRRS 2013 Nr. 118


BGH 3 StR 443/12 - Beschluss vom 11. Dezember 2012 (LG Duisburg)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Juni 2012 - auch soweit es den Angeklagten T. betrifft - dahin ergänzt, dass die Angeklagten im Übrigen freigesprochen werden.

Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 und 4 StPO).

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 118

Bearbeiter: Christian Becker