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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 383

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 8/07, Beschluss v. 08.02.2007, HRRS 2007 Nr. 383


BGH 3 StR 8/07 - Beschluss vom 8. Februar 2007 (LG Kiel)

Unzulässiger Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts.

§ 346 StPO

Entscheidungstenor

Der Antrag des Beschuldigten auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen den Beschluss des Landgerichts Kiel vom 13. Dezember 2006, mit dem die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 12. Oktober 2006 als unzulässig verworfen worden ist, wird verworfen.

Gründe

Der Antrag des Beschuldigten ist unzulässig. Er hat nach Zustellung des Beschlusses am 19. Dezember 2006 nicht innerhalb einer Woche die Entscheidung des Revisionsgerichts beantragt. Sein unter dem Datum vom 27. Dezember 2006 gestellter Antrag ist erst am 29. Dezember 2006 und damit verspätet beim Landgericht Kiel eingegangen.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 383

Bearbeiter: Ulf Buermeyer