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Bearbeiter: Rocco Beck

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 147/99, Beschluss v. 14.04.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 2 ARs 147/99 (2 AR 53/99) - Beschluß v. 14. April 1999 (AG Nienburg/Weser)

Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

§ 42 Abs. 3 JGG

Entscheidungstenor

Für die weitere Untersuchung und Entscheidung ist das Amtsgericht (Jugendrichter) Berlin -Tiergarten zuständig.

Gründe

Die Abgabevoraussetzungen nach § 42 Abs. 3 JGG liegen vor, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat. Die Abgabe ist auch nach Ansicht des Senats zweckmäßig.

Bearbeiter: Rocco Beck