hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 401

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 238/17, Beschluss v. 20.03.2018, HRRS 2018 Nr. 401


BGH 2 StR 238/17 - Beschluss vom 20. März 2018 (LG Gießen)

Aufhebung des Urteils bezüglich des Angeklagten P.

 

Entscheidungstenor

„Auf die Revision des Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 27. Februar 2017, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben jedoch aufrechterhalten“.

HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 401

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner