HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 401
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 238/17, Beschluss v. 20.03.2018, HRRS 2018 Nr. 401
„Auf die Revision des Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 27. Februar 2017, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben jedoch aufrechterhalten“.
HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 401
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner