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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 409

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 597/12, Beschluss v. 09.04.2013, HRRS 2013 Nr. 409


BGH 2 StR 597/12 - Beschluss vom 9. April 2013 (LG Gera)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 10. Juli 2012 wird als unbegründet verworfen, jedoch wird die Urteilsformel dahingehend ergänzt, dass die in dieser Sache in Polen erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die hier verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 409

Bearbeiter: Karsten Gaede