hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 406

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 549/12, Beschluss v. 26.02.2013, HRRS 2013 Nr. 406


BGH 2 StR 549/12 - Beschluss vom 26. Februar 2013 (LG Gießen)

Verwerfung der Revision als unzulässig.

§ 345 Abs. 1 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten P. gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 26. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Der Beschwerdeführer hat die rechtzeitig eingelegte Revision gegen das ihm am 17. August 2012 zugestellte Urteil erst am 18. September 2012 und damit nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO begründet. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht gestellt.

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 406

Bearbeiter: Karsten Gaede