HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 57
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 359/11, Beschluss v. 10.11.2011, HRRS 2012 Nr. 57
Der erneute Antrag des Untergebrachten auf Übertragung aller Sachen seines Maßregelvollzugsverfahrens an ein anderes Gericht außerhalb des Bezirks des Oberlandesgerichts Bremen wird abgelehnt, weil eine generelle Übertragung nicht möglich ist und durch Richterablehnung kein Übertragungsgrund nach § 15 StPO geschaffen werden kann.
HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 57
Bearbeiter: Karsten Gaede