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HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 57

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 359/11, Beschluss v. 10.11.2011, HRRS 2012 Nr. 57


BGH 2 ARs 359/11 - Beschluss vom 10. November 2011 (OLG Bremen)

Unbegründeter Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit im Maßregelvollzugsverfahren.

§ 15 StPO

Entscheidungstenor

Der erneute Antrag des Untergebrachten auf Übertragung aller Sachen seines Maßregelvollzugsverfahrens an ein anderes Gericht außerhalb des Bezirks des Oberlandesgerichts Bremen wird abgelehnt, weil eine generelle Übertragung nicht möglich ist und durch Richterablehnung kein Übertragungsgrund nach § 15 StPO geschaffen werden kann.

HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 57

Bearbeiter: Karsten Gaede