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HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 693

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 117/11, Beschluss v. 11.05.2011, HRRS 2011 Nr. 693


BGH 2 ARs 117/11 2 AR 81/11 - Beschluss vom 11. Mai 2011 (AG Köln)

Rechtsfehlerhafter Abgabebeschluss (Wohnsitzwechsel des Angeklagten vor der Anklageerhebung).

§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG

Entscheidungstenor

1. Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Köln vom 31. Januar 2011 wird aufgehoben.

2. Zuständig für die Verhandlung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht Köln.

Gründe

Eine Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG kommt hier nicht in Betracht, weil der Wohnsitzwechsel des Angeklagten schon vor der Anklageerhebung erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 ARs 201/03 -).

HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 693

Bearbeiter: Karsten Gaede