HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 641
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 493/11, Beschluss v. 16.05.2012, HRRS 2012 Nr. 641
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert: In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".
HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 641
Bearbeiter: Karsten Gaede