HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 249
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 19/10, Beschluss v. 24.02.2010, HRRS 2010 Nr. 249
Die Beschlüsse des Amtsgerichts - Jugendrichter - Bremen vom 16. Juli 2009 und 28. August 2009 werden aufgehoben.
Das Amtsgericht - Jugendrichter - Bremen ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiterhin zuständig.
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift vom 26. Januar 2010 an den Senat zutreffend ausgeführt hat, sind die Voraussetzungen für eine Abgabe der Sache gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG nicht gegeben.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 249
Bearbeiter: Karsten Gaede