HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 360
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 458/10, Beschluss v. 26.01.2011, HRRS 2011 Nr. 360
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 2. März 2010 werden mit der Maßgabe, dass die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1 : 1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 360
Bearbeiter: Karsten Gaede