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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 250

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 3/10, Beschluss v. 26.02.2010, HRRS 2010 Nr. 250


BGH 2 StR 3/10 - Beschluss vom 26. Februar 2010 (LG Gera)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 1. Oktober 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig ist.

Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 250

Bearbeiter: Karsten Gaede