HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 250
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 3/10, Beschluss v. 26.02.2010, HRRS 2010 Nr. 250
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 1. Oktober 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig ist.
Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 250
Bearbeiter: Karsten Gaede