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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 164

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 551/09, Beschluss v. 20.01.2010, HRRS 2010 Nr. 164


BGH 2 StR 551/09 - Beschluss vom 20. Januar 2010 (LG Aachen)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26. August 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Schuldspruch dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls verurteilt ist. Die grob rechtsfehlerhaften Ausführungen zu § 21 StGB beschweren ihn nicht.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 164

Bearbeiter: Karsten Gaede