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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 622

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 548/09, Beschluss v. 19.05.2010, HRRS 2010 Nr. 622


BGH 2 StR 548/09 - Beschluss vom 19. Mai 2010 (LG Darmstadt)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 20. August 2009 wird mit der Maßgabe, dass für die Fälle II. 52 und 54 der Urteilsgründe eine Einzelstrafe von jeweils einem Jahr und sechs Monaten festgesetzt wird, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 622

Bearbeiter: Karsten Gaede