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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 428

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 524/09, Beschluss v. 24.03.2010, HRRS 2010 Nr. 428


BGH 2 StR 524/09 - Beschluss vom 24. März 2010 (BGH)

Unbegründete Anhörungsrüge.

§ 356a StPO

Entscheidungstenor

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 17. Februar 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Gründe

Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat weder zum Nachteil des Verurteilten Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen er nicht gehört worden wäre, noch hat er zu berücksichtigendes Vorbringen des Verurteilten übergangen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 428

Bearbeiter: Karsten Gaede