HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 425
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 490/09, Beschluss v. 31.03.2010, HRRS 2010 Nr. 425
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 17. Juni 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte unter Einbeziehung der Urteile des Amtsgerichts Groß-Gerau vom 6. April 2006 - 210 Js 47.383/05 - und vom 10. März 2008 - 210 Js 31.366/07 - zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt ist.
Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 425
Bearbeiter: Karsten Gaede