HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 118
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 457/09, Beschluss v. 13.01.2010, HRRS 2010 Nr. 118
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. Mai 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II. 2 der Urteilsgründe wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 118
Bearbeiter: Karsten Gaede