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HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 494

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 120/09, Beschluss v. 29.04.2009, HRRS 2009 Nr. 494


BGH 2 StR 120/09 - Beschluss vom 29. April 2009 (LG Aachen)

Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot.

§ 43a Abs. 4 BRAO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30. Oktober 2008 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat: Die Bezeichnung der Sachbehandlung durch die Strafkammer nach Urteilsverkündung als "asozial" verstößt gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot.

HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 494

Bearbeiter: Karsten Gaede