HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 671
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 184/07, Beschluss v. 17.07.2007, HRRS 2007 Nr. 671
Die "Gegenvorstellung" des Beschwerdeführers vom 9. Juli 2007 gibt dem Senat keinen Anlass zur Änderung des Beschlusses vom 25. Juni 2007.
Mit dem Beschluss vom 25. Juni 2007 hat der Senat das Befangenheitsgesuch des Beschwerdeführers gegen alle Mitglieder des 2. Strafsenats sowie seine Beschwerde gegen den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5. März 2007 als unzulässig verworfen.
Die "Gegenvorstellung" vom 9. Juli 2007 gibt keinen Anlass, diese Entscheidung zu ändern, da sie keinen neuen Sachvortrag enthält, sondern im Wesentlichen nur früheres Vorbringen wiederholt.
Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben in dieser Sache ohne neuen Sachvortrag nicht mehr beantwortet werden.
HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 671
Bearbeiter: Ulf Buermeyer