HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 591
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 301/06, Beschluss v. 28.06.2006, HRRS 2006 Nr. 591
Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Hamburg zuständig.
Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendrichter - Neustrelitz an das Amtsgericht - Jugendrichter - Hamburg ist rechtsfehlerfrei, da der Angeklagte nach Erhebung der Anklage seinen Wohnsitz von U. nach Hamburg verlegt hat. Dass der Aufenthaltswechsel zwischen Anklageerhebung und der Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgt ist, steht einer Abgabe nicht entgegen (BGHSt 13, 209, 216 ff.).
Die Abgabe ist auch zweckmäßig, da der Angeklagte sämtliche ihm vorgeworfene Taten in Hamburg begangen haben soll.
HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 591
Bearbeiter: Ulf Buermeyer