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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 1059

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 297/06, Beschluss v. 14.11.2007, HRRS 2007 Nr. 1059


BGH 2 ARs 297/06 / 2 AR 168/06 - Beschluss vom 14. November 2007 (AG München)

Zuständigkeitsüberprüfung.

§ 13a StPO

Entscheidungstenor

Der Antrag auf Zuständigkeitsüberprüfung gemäß § 13a StPO wird zurückgewiesen.

Gründe

Hinsichtlich des Verfahrens 823 Ds 236 Js 233729/05 (Amtsgericht München) wurde der Antrag auf Zuständigkeitsüberprüfung gemäß § 13a StPO bereits durch Beschluss des Senats vom 30. August 2006 (2 ARs 297/06) zurückgewiesen.

Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass es auch weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Senat in einem der vom Antragsteller angeführten Verfahren veranlasst wäre.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 1059

Bearbeiter: Ulf Buermeyer