Bearbeiter: Stephan Schlegel
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 26/02, Beschluss v. 06.02.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X
1. Der Beschluß des Amtsgerichts Weißenfels vom 13. März 2001, durch den das Verfahren gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Landgericht Leipzig abgegeben wurde, wird aufgehoben.
2. Das Amtsgericht Weißenfels ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache zuständig. Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. Januar 2002 verwiesen.
Bearbeiter: Stephan Schlegel