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HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 115

Bearbeiter: Christoph Henckel

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 423/22, Beschluss v. 09.01.2024, HRRS 2024 Nr. 115


BGH 1 StR 423/22 - Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Traunstein)

Tenorberichtigung.

 

Entscheidungstenor

Der Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 wird dahin berichtigt, dass die Entscheidungsformel unter I. 1. wie folgt lautet:

„Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 9. September 2022, soweit es den Angeklagten betrifft, im Ausspruch über die Strafe aufgehoben.“

Gründe

Die Berichtigung ist wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens geboten. Das Landgericht hatte, wie sich unschwer aus den Gründen des Senatsbeschlusses ergibt, eine Freiheitsstrafe, keine Gesamtfreiheitsstrafe verhängt; folglich hat der Senat auch nur eine solche aufgehoben.

HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 115

Bearbeiter: Christoph Henckel