HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 116
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 471/14, Beschluss v. 15.01.2015, HRRS 2015 Nr. 116
Der Beschluss des 1. Strafsenats vom 20. November 2014 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor statt:
"a) im Maßregelausspruch dahin abgeändert, ..." richtig:
a) im Maßnahmeausspruch dahin abgeändert, ... und in den Gründen (2. Absatz):
"Jedoch war das Urteil im Maßregelausspruch ..." richtig:
Jedoch war das Urteil im Maßnahmeausspruch ... heißen muss.
HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 116
Bearbeiter: Karsten Gaede