HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 57
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 212/14, Beschluss v. 20.11.2014, HRRS 2015 Nr. 57
Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 17. September 2014 werden auf Seite 6 unter Randnummer 21 wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahin berichtigt, dass nach dem Wort "ausgeschlossen." der Satz: "Bei den Schlussanträgen war die Öffentlichkeit hergestellt." eingefügt wird.
HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 57
Bearbeiter: Karsten Gaede