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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 264

Bearbeiter: Karsten Gaede und Goya Tyszkiewicz

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 649/12, Beschluss v. 07.02.2013, HRRS 2013 Nr. 264


BGH 1 StR 649/12 - Beschluss vom 7. Februar 2013 (LG Freiburg)

Verwerfung der Revision als unbegründet

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 13. Juli 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Teilfreispruch entfällt (§ 349 Abs. 2 StPO).

Mit dem Wegfall des "Freispruchs im Übrigen" entfällt die teilweise Auferlegung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Landeskasse. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 264

Bearbeiter: Karsten Gaede und Goya Tyszkiewicz