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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 229

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 1 ARs 1/10, Beschluss v. 11.03.2010, HRRS 2010 Nr. 229


BGH 1 ARs 1/10 - Beschluss vom 11. März 2010 (BGH)

Normatives Stufenverhältnis zwischen dem Verdacht der Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat und der Nichtanzeige geplanter Straftaten (Zweifelsgrundsatz).

§ 138 StGB; § 261 StPO

Leitsatz des Bearbeiters

Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht (Zustimmung zur entsprechenden Anfrage des 5. Strafsenats).

Entscheidungstenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.

Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 229

Bearbeiter: Karsten Gaede