HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 586
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 78/10, Beschluss v. 19.05.2010, HRRS 2010 Nr. 586
Die Entscheidungsgründe des Senatsbeschlusses vom 27. April 2010 werden dahin berichtigt, dass das Landgericht den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs in 39 Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt hat.
Die Entscheidungsgründe des Senatsbeschlusses vom 27. April 2010 sind entsprechend des Tenors zu berichtigen, da insoweit ein offensichtliches Fassungsversehen vorliegt.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 586
Bearbeiter: Karsten Gaede