HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 1068
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 571/10, Beschluss v. 16.11.2010, HRRS 2010 Nr. 1068
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 23. Juni 2010 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in dieser Sache in Frankreich erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 1068
Bearbeiter: Karsten Gaede