HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 678
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 426/10, Beschluss v. 24.08.2010, HRRS 2010 Nr. 678
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 4. Mai 2010 wird mit der Maßgabe, dass er wegen in zwei tateinheitlichen Fällen begangener besonders schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen ist, als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 678
Bearbeiter: Karsten Gaede