Rechtsprechung suchen

Suchmodus
Min: 1991 Max: 2026
Sind die Datumsfelder leer, gilt der Jahres-Slider.
Zurücksetzen
1000 Treffer.

Art. 6 Abs. 3 lit.c EMRK; § 142 StPO

Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten; Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem; Entpflichtung

1. Einzelfall der Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten (Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem nach Anraten, ein unwahres Geständnis abzulegen). 2. Die Berufung des Angeklagten auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis steht der Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die vom Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zwar erheblich, aber ersichtlich unzutreffend sind (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Entpflichtung 1).

§ 267 StPO; § 261 StPO; § 259 Abs. 1 StGB

Aufhebung eines Freispruches wegen eines übersehenen Verdachts auf Hehlerei

§ 349 Abs. 2 StPO

Verwerfung der Revision als unbegründet

§ 349 Abs. 2 StPO; § 172 Nr. 2 GVG

Verwerfung der Revision als unbegründet; Öffentlichkeit

§ 274 StPO; § 244 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO

Absolute Beweiskraft des Protokolls; "Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel"; Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen; Hilfstatsache; Bedeutungslosigkeit

1. Die absolute Beweiskraft des Protokolls (§ 274 StPO) bezieht sich nicht auf die Begründung von Anträgen. 2. Ein auf die Vernehmung eines Zeugen gerichteter Beweisantrag verlangt sowohl die Behauptung einer konkreten Tatsache als auch die Behauptung, daß der Zeuge diese Tatsache aus eigener Wahrnehmung bekunden kann. Darüber hinaus muß erkennbar sein, weshalb der Zeuge überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll. In Fällen, in denen sich dieser Zusammenhang nicht von selbst versteht, ist die "Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel" näher darzulegen (BGHSt 43, 321, 329 f. m.w. Nachw.).

§ 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO

Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

§ 21 StGB; § 244 Abs. 2 StPO

Verminderte Schuldfähigkeit; Aufklärungspflicht

§ 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO; § 397a Abs. 2 StPO

Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung

§ 349 Abs. 2 StPO; § 247 Satz 4 StPO; § 241a StPO; § 338 Nr. 8 StPO

Verwerfung der Revision als unbegründet