HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: RiLG Dr. Fabian Afshar · Prof. Dr. Christian Becker · Prof. Dr. Karsten Gaede · RA Dr. Christoph Henckel · RiKG Dr. Holger Mann · RA Sina Aaron Moslehi · RA Dr. Stephan Schlegel
352. BVerfG 1 BvR 141/16 (1. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 15. Februar 2023
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (mögliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Entscheidung des EuGH; Begründungslast für das Fortbestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde).
Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 52 Abs. 1 GRCh; Art. 267 AEUV; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 100g Abs. 2 StPO; § 100g Abs. 3 StPO; § 113b TKG a.F.; § 113c TKG a.F.; § 176 TKG; § 177 TKG
353. BVerfG 2 BvL 11/22, 2 BvL 15/22 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. März 2023 (AG München, AG Wuppertal)
Unzulässige Richtervorlagen betreffend die Strafnorm zur Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts (Qualifizierung als Verbrechen; unterbliebene Regelung eines minder schweren Falls; Übermaßverbot; Darlegungsanforderungen an eine Vorlage zur konkreten Normenkontrolle; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage).
Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 184b Abs. 1 Satz 1 StGB
354. BVerfG 2 BvR 39/22 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 17. Februar 2023 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Strafvollzugsbegleitende Überprüfung des Betreuungsangebots bei angeordneter Sicherungsverwahrung (möglicher Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Erreichen des Strafendes und zwischenzeitlicher Entscheidung über die Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Begründungslast für das Fortbestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde bei Änderung der Sach- und Rechtslage; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Sachverständigengutachten zur Notwendigkeit psychiatrischer Behandlungsmaßnahmen).
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 119a Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; § 66c Abs. 2 StGB; § 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
355. BVerfG 2 BvR 117/20, 2 BvR 962/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 24. Februar 2023 (OLG Koblenz / LG Koblenz)
Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung (Menschenwürde; realisierbare Chance auf Wiedererlangung der Freiheit; Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; prognostische Gesamtwürdigung; Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit; Eingehen eines vertretbaren Restrisikos; Gewicht der bedrohten Rechtsgüter; Wahrscheinlichkeit erneuter Straffälligkeit; richterliche Pflicht zur Sachaufklärung; Auswirkung verbleibender Zweifel zulasten des Verurteilten; Bedeutung von Vollzugslockerungen; Berücksichtigung möglicher Bewährungsweisungen; Begründungsanforderungen an die Versagung einer Aussetzung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG; § 57a Abs. 1 StGB; § 45 Abs. 3 LJVollzG NRW
356. BVerfG 2 BvR 1810/22 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. März 2023 (AG Montabaur)
Stillschweigendes Übergehen eines Adhäsionsantrags (Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anhörungsrüge; ausnahmsweise Statthaftigkeit auch gegen ein Urteil; kein Vorrang des Zivilrechtswegs).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 33a Satz 1 StPO; § 406 StPO
357. BVerfG 2 BvR 2009/22 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 15. Februar 2023 (OLG Düsseldorf)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Unionsgrundrechte als vorrangiger Prüfungsmaßstab bei unionsrechtlich vollständig determinierten Rechtsfragen; europarechtlicher Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht; unionsgrundrechtliches Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende Überprüfung der Einhaltung zwingender Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl; Mitteilung der einschlägigen Straftatbestände, der tatsächlichen Umstände und der Beteiligung des Verfolgten; Gebot der Einholung notwendiger Zusatzinformationen für die Zulässigkeitsentscheidung; Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens; Grundsatz der Spezialität).
Art. 25 GG; Art. 47 Abs. 1 GRCh; Art. 2 Abs. 2 RbEuHb; Art. 4 RbEuHb; Art. 8 Abs. 1 RbEuHb; Art. 11 Abs. 2 RbEuHb; Art. 15 Abs. 2 RbEuHb; § 81 Nr. 4 IRG; § 83a Abs. 1 IRG
358. BGH 1 StR 15/23 – Beschluss vom 9. März 2023 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
360. BGH 1 StR 288/22 – Beschluss vom 25. Januar 2023 (LG Baden-Baden)
Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (keine Mitteilungspflicht im abgetrennten Einziehungsverfahren über Verständigungsgespräche im Hauptsacheverfahren); Einziehung (keine Einziehung erlangten Bargelds im Original bei zwischenzeitlicher Vermengung mit unbemakeltem Bargeld).
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 422 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 948 BGB
361. BGH 1 StR 312/22 – Urteil vom 7. Februar 2023 (LG Kiel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
364. BGH 1 StR 423/22 – Beschluss vom 24. Januar 2023 (LG Traunstein)
Härteausgleich für eigentlich gesamtstrafenfähige ausländische Verurteilungen.
§ 55 StGB
365. BGH 1 StR 480/22 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (LG München I)
Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers (endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses: erforderliche substantiierte Darlegung).
§ 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO
366. BGH 1 StR 8/23 – Beschluss vom 8. März 2023 (LG Tübingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
367. BGH 2 StR 102/22 – Beschluss vom 8. November 2022 (LG Aachen)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bande: deliktische Vereinbarung, konkludente Bandenabrede, auf der Verfolgung selbständiger eigener Interessen beruhenden Tatbeteiligung, Würdigung aller Umstände); unerlaubter Besitz einer Schusswaffe (Vorsatz: Beweiswürdigung, Erfahrungssatz, widerlegbares Indiz, Tatbestandsirrtum); Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen.
§ 30a BtMG; § 52 WaffG; § 22a KrWaffKontrG; § 261 StPO
370. BGH 2 StR 262/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Erfurt)
Beweiswürdigung (Misshandlung von Schutzbefohlenen; schwerer sexueller Missbrauch; Darlegung in den Urteilsgründen: wesentliche Beweiserwägungen, umfangreiche Beweiswürdigung, erkennbare Strukturen, Chat-Nachrichten); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: neue Fassung).
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 265 StPO; § 225 StGB; § 176c StGB
371. BGH 2 StR 267/22 – Beschluss vom 20. Dezember 2022 (LG Gera)
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Gefährlichkeit der Behandlung, eingetretene Verletzung, heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers, Beweiswürdigung; subjektiver Tatbestand: Handlung auf Lebensgefährdung angelegt, Vorstellung des Täters, Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit).
§ 224 StGB; § 15 StGB
373. BGH 2 StR 67/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Darmstadt)
Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende Schadensbeträge, Schätzung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, zwei Drittel des Nettoumsatzes als gezahlte Nettolohnsumme veranschlagt, Hochrechnung der Nettolöhne auf Bruttolöhne, Lohnsteuerklasse); Einziehung des Wertes von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, wirtschaftlicher Vorteil, nicht Abführen der geschuldeten Beiträge zur Sozialversicherung, Tatlohn, andere Zuwendungen, Rechtsgrund, Deckmantel).
§ 46 StGB; § 266a StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
374. BGH 2 StR 68/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
375. BGH 2 StR 351/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Köln)
Zurückweisung einer Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
377. BGH 2 StR 421/22 – Beschluss vom 9. Februar 2023 (LG Bonn)
Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung, Darstellung, objektive Tatseite, Gesinnung des Täters).
§ 225 StGB
378. BGH 2 StR 433/22 – Beschluss vom 9. Februar 2023 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
379. BGH 2 StR 460/22 – Beschluss vom 8. Februar 2023 (LG Bonn)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 45 StPO
380. BGH 2 StR 477/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
381. BGH 2 StR 492/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
382. BGH 2 ARs 189/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (OLG Frankfurt am Main)
BGHR; Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht, europäischer Haftbefehl, Ergreifung des Verfolgten, aktueller Aufenthalt des Verfolgten, Prioritätsprinzip, Befasstsein, einvernehmlich Übernahme, abschließende Spezialregelung, vorläufige Entscheidung über die Unzulässigkeit der Auslieferung, keine Erledigung des Auslieferungsverfahrens, unzureichende Haftbedingungen, Zwischenentscheidung, Kontinuität und Einheit des Auslieferungsverfahrens).
§ 14 IRG; § 14 StPO
383. BGH 2 ARs 302/22 2 AR 169/22 – Beschluss vom 8. Februar 2023
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (divergierende Entscheidungen mehrerer Gerichte); Pflichtverteidigervergütung (funktionelle Zuständigkeit der Geschäftsstelle; Festsetzungsverfahren).
§ 14 StPO; § 45 RVG; § 55 RVG
384. BGH 4 StR 154/22 – Urteil vom 2. Februar 2023 (LG Arnsberg)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; hangbedingt gefährlicher Täter; Symptomtaten: neue Fassung, Begehung von drei Straftaten, jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer oder mehrerer Taten); Strafzumessung (Geständnis des Angeklagten; zulässiges Verteidigungsverhalten; strafschärfende Berücksichtigung nicht angeklagter Taten).
§ 66 StGB; § 46 StGB
386. BGH 4 StR 268/22 – Beschluss vom 25. Oktober 2022 (LG Bielefeld)
Brandstiftung (Tatobjekt: Warenlager oder -vorräte, Waren, § 92 Abs. 2 BGB, § 241a Abs. 1 BGB, zum Eigenverbrauch oder zur Weiterverarbeitung vor Ort bestimmte Gegenstände; subjektiver Tatbestand: Inbrandsetzung, bedingter Vorsatz, abweichender Kausalverlauf, Beweiswürdigung, Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen, Gesamtschau).
§ 306 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
387. BGH 4 StR 281/22 – Beschluss vom 31. Januar 2023 (LG Hagen)
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten.
§ 46b StGB
388. BGH 4 StR 284/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Münster)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Waffe: Bestimmung durch den Täter zur Verletzung; sonstige Gegenstände: Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, Messer, Zweckbestimmung durch den Täter, objektiv gefährlicher Gegenstand, griffbereites Mitsichführen, Fehlen eines nachvollziehbaren Grundes, Mitsichführen in der Schlussphase des Betäubungsmittelgeschäfts, keine sichere Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel; Mittäterschaft).
§ 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
389. BGH 4 StR 293/22 – Beschluss vom 2. Februar 2023 (LG Aschaffenburg)
Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sache von bedeutendem Wert: Beinahe-Unfall).
§ 315c StGB
390. BGH 4 StR 93/22 – Beschluss vom 16. Februar 2023 (LG Hagen)
Revisionsbegründung (Beweisverwertungsverbot: Darlegungsanforderungen, EncroChat, durch einen ausländischen Staat erhobene Beweismittel, Verfahrenstatsachen zur ausländischen Beweismittelgewinnung und zur Beweisübermittlung, Abwägung aller Umstände,
wesentlichen Schriftstücke oder Aktenstellen, wörtliches Zitat); Online-Durchsuchung (Verwendungsbeschränkung: Beweisrechtshilfe, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verdacht einer Katalogtat: Informationslage im Verwendungszeitpunkt); erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme: Einziehung des Wertes von Taterträgen, Abzug vom Wert der eingezogenen Taterträge).
§ 344 StPO; § 100b StPO; § 100e StPO; § 73a StGB; § 73c StGB
391. BGH 4 StR 299/22 – Beschluss vom 15. Februar 2023 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
392. BGH 4 StR 395/22 – Beschluss vom 18. Januar 2023 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
393. BGH 4 StR 442/22 – Beschluss vom 14. Februar 2023 (LG Mosbach)
Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer hochgradigen affektiven Erregung einhergehende seelische Erschütterung, Mitleid, willensgesteuertes Innehalten); Adhäsionsentscheidung (Zinsen).
§ 212 StGB; § 404 StPO
394. BGH 4 StR 443/22 – Beschluss vom 1. Februar 2023 (LG Bremen)
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (in Beziehung Stehen der Tat zu der Führung eines Kraftfahrzeuges durch den Täter oder einen anderen Tatbeteiligten).
§ 69a StGB
395. BGH 4 StR 449/22 – Beschluss vom 16. Februar 2023 (LG Frankenthal (Pfalz))
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
397. BGH 4 StR 471/22 – Beschluss vom 31. Januar 2023 (LG Bielefeld)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge).
§ 46 Abs. 3 StGB; 29a BtMG
398. BGH 4 StR 472/22 – Beschluss vom 1. März 2023 (LG Münster bei dem Amtsgericht Bocholt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
401. BGH 6 StR 16/23 – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Saarbrücken)
BGHSt; Entziehung Minderjähriger (konkurrenzrechtliches Verhältnis der Tatbestandsvarianten von Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1 Nr. 2: Tateinheit).
§ 235 Abs. 1 StGB
402. BGH 6 StR 22/23 – Beschluss vom 9. März 2023 (LG Bückeburg)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit (Darlegungsanforderungen bei Anschluss an Beurteilung eines Sachverständigen: Auseinandersetzung mit dem Gutachteninhalt, Mitteilung wesentlicher Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen; Darlegung der Auswirkung der psychischen Störung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 267 StPO
Das Tatgericht hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an die Äußerungen des Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen. Schließt es sich dem Sachverständigen an, muss es sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen.
403. BGH 6 StR 26/23 – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
405. BGH 6 StR 44/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (LG Braunschweig)
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten: Wegnahme, Weggabe; Vermögensverfügung; Gewahrsam: Gewahrsamslockerung, Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegungsanforderungen: konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel).
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 64 StGB
406. BGH 6 StR 46/23 – Beschluss vom 7. März 2023 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
407. BGH 6 StR 51/23 – Beschluss vom 21. März 2023 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
408. BGH 6 StR 9/23 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Rostock)
Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Gesinnung: Schuldgrundsatz, innerer Zusammenhang mit der Tat; strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten: Erfordernis prozessordnungsgemäßer Feststellung).
§ 46 Abs. 1, Abs. 2 StGB
409. BGH 6 StR 374/22 – Urteil vom 8. März 2023 (LG Magdeburg)
Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Lückenhafte Beweiswürdigung (mangelnde Darstellung der Aussagen der Geschädigten); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (mangelnde Gesamtschau der Beweisergebnisse, Vorliegen mehrerer Beweisanzeichen).
§ 176 StGB; § 176c StGB; § 261 StPO
411. BGH 6 StR 450/22 – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
414. BGH 6 StR 63/23 – Beschluss vom 9. März 2023 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
415. BGH 6 StR 67/23 – Beschluss vom 8. März 2023 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
417. BGH 6 StR 493/22 (alt: 6 StR 431/21) – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Magdeburg)
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke: keine lediglich formelhafte Erwähnung) Versuchtes Tötungsdelikt (keine strafschärfende Berücksichtigung bedingten Tötungsvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch).
§ 18 Abs. 2 JGG; § 16 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
418. BGH 6 StR 500/22 – Beschluss vom 24. Januar 2023 (LG Schwerin)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung); Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Beurteilung); unterbliebene Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 64 StGB
419. BGH 6 StR 507/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
420. BGH 6 StR 509/22 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (LG Hannover)
Unzulässige Verfahrensrügen; Krypto-Messengerdienst „EncroChat“.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
421. BGH 6 StR 511/22 – Beschluss vom 8. März 2023 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
424. BGH 6 StR 548/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Neuruppin)
Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (Blankett-Impfausweis, Personalisierung).
§ 275 Abs. 1a StGB
426. BGH 3 StR 154/22 – Urteil vom 26. Januar 2023 (LG Koblenz)
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, Herausnahme der Maßregelanordnung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Würdigung von Einlassungen des Angeklagten); Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für Unrecht und Schuld; genaue Feststellungen; Schätzung).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 46 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
1. Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils – losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil – rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen. Zudem muss gewährleistet sein, dass die nach Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann.
2. Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB kann in zulässiger Weise von der Revision ausgenommen werden, wenn das Tatgericht Symptomtaten festgestellt hat, die vom Rechtsmittel nicht angegriffen werden und die Maßregelanordnung tragen.
3. Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine objektiven Anhaltspunkte gibt, sind nicht ohne weiteres als „unwiderlegbar“ hinzunehmen und den Feststellungen zu Grunde zu legen. Der Tatrichter hat vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses darüber zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen. Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer der nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen.
4. Da der Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln sich regelmäßig auf den Schuldumfang der Taten auswirkt, hat ein Tatgericht in Ermangelung exakter Wirkstoffbestimmungen den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Qualität, Beanstandungen durch die Käuferin) gegebenenfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes zu ermitteln.
427. BGH 3 StR 274/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Mönchengladbach)
Einziehung von Taterträgen (faktische Verfügungsgewalt über Vermögenswerte).
§ 73 Abs. 1 StGB
Schließen sich mehrere Täter zu einer Bande zusammen, um fortgesetzt einzelne Taten zu begehen, hat dies nicht zur Folge, dass jede von einem der Bandenmitglieder aufgrund der Bandenabrede begangene Tat den anderen Bandenmitgliedern ohne Weiteres als gemeinschaftlich begangene Straftat im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden kann. Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben.
429. BGH 3 StR 274/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Mönchengladbach)
Mittelbare Falschbeurkundung (öffentliche Urkunde: notarieller Vertrag; Bereicherungsabsicht: mittelbare Vorteile der Tat).
§ 271 StGB
430. BGH 3 StR 278/22 – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Düsseldorf)
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems; Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe (Abgrenzung zum Besitz; Konkurrenzen); Einziehung beim sog. Hawala-Banking (Einordnung von Kundengelder als Tatmittel und nicht als Taterträge; Wertersatzeinziehung).
§ 73 StGB; § 74 StGB; 74c StGB; § 129 Abs. 2 StGB; § 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG; § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG: § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG; § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG
431. BGH 3 StR 295/22 – Urteil vom 15. Dezember 2022 (LG Koblenz)
Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht (Reichweite der prozessualen Tat; Kognitionspflicht; Trennung von Handels- und Eigenverbrauchsmenge; Strafzumessung: mittlere Gefährlichkeit von Amphetamin; Konkurrenzen: Bewertungseinheit, Verhältnis von Besitz und Handeltreiben).
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 46 StGB; 52 StGB; § 264 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
434. BGH 3 StR 353/22 – Beschluss vom 25. Januar 2023 (LG Koblenz)
Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von Betäubungsmitteln; Bandenhandel mit Betäubungsmitteln; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; unerlaubter Besitzes einer Schutzwaffe.
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 27 StGB; § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG
435. BGH 3 StR 394/22 – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Hagen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Begriff des Rädelsführers).
§ 129 Abs. 5 StGB
1. Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter beteiligt, ist bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen. Maßgeblich ist der Umfang des erbrachten Tatbeitrags.
2. Leistet ein Mittäter für alle oder einige Einzeltaten einen individuellen, nur je diese fördernden Tatbeitrag, so sind ihm diese Taten – soweit keine natürliche Handlungseinheit vorliegt – als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen. Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Täter aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen.
439. BGH 3 StR 440/22 – Urteil vom 9. Februar 2023 (LG Koblenz)
Strafmilderung oder Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Konnex zwischen Tat des Angeklagten und Aufklärungshilfe); Strafzumessung (sonstige aufklärende Angaben als positives Nachtatverhalten).
§ 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 2 StGB
440. BGH 3 StR 444/22 – Beschluss vom 21. Februar 2023 (LG Trier)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
441. BGH 3 StR 450/22 – Beschluss vom 23. Februar 2023 (LG Mönchengladbach)
Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung (Störung des Vertrauensverhältnisses).
§ 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO
442. BGH 3 StR 477/22 – Beschluss vom 8. Februar 2023 (LG Mainz)
Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der Urteilsformel; Einordnung als Tatmittel oder Tatobjekt).
§ 74 StGB
444. BGH 3 StR 483/21 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (OLG Düsseldorf)
Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Unterstützungshandlung); Terrorismusfinanzierung (subjektiver Tatbestand); Verstöße gegen Rechtsakte der Sanktionsmaßnahmen der EU; Anfechtung der Kostenentscheidung (Begriff der wirtschaftlichen Ressource); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren (Gesamtbetrachtung).
§ 143a Abs. 3 StPO; § 205 Satz 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 89a StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 18 AWG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
445. BGH 3 StR 501/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Oldenburg)
Einziehung von Tatmitteln bei schuldlos Handelnden.
§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB
446. BGH AK 1/23 – Beschluss vom 9. Februar 2023 (OLG Celle)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung des Haftbefehls; dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der
Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 89a StGB; § 129a StGB; § 129b StGB
447. BGH AK 2-5/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
448. BGH AK 2-5/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
449. BGH AK 2-5/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
450. BGH AK 2-5/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
451. BGH AK 6-9/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Verstöße gegen das KrWaffKG und WaffG.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 89a StGB; § 129a StGB, § 22a KrWaffKG, § 52 WaffG
452. BGH AK 6-9/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Verstöße gegen das KrWaffKG und WaffG.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 89a StGB; § 129a StGB, § 22a KrWaffKG, § 52 WaffG
453. BGH AK 6-9/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Verstöße gegen das KrWaffKG und WaffG.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 89a StGB; § 129a StGB, § 22a KrWaffKG, § 52 WaffG
454. BGH AK 6-9/23 – Beschluss vom 22. Februar 2023 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Verstöße gegen das KrWaffKG und WaffG.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 89a StGB; § 129a StGB, § 22a KrWaffKG, § 52 WaffG
455. BGH StB 15/23 – Beschluss vom 21. März 2023 (OLG Frankfurt am Main)
Zuständigkeit für Untersuchungshaft betreffende Entscheidungen nach Anklageerhebung.
§ 126 Abs. 2 Satz 1 StPO
456. BGH StB 3/23 – Beschluss vom 9. Februar 2023
Pflichtverteidigerbestellung (Eröffnung des Tatvorwurfs).
§ 141 Abs. 1 Satz 1 StPO
457. BGH 5 StR 223/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023 (LG Berlin)
Zurückweisung der Gehörsrüge.
§ 33 StPO
459. BGH 5 StR 343/22 – Urteil vom 18. Januar 2023 (LG Dresden)
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bestimmung der geringen Menge; Strafrahmenwahl und Strafzumessung; fehlende Untersuchungsmöglichkeit; Anhaltspunkte für Schätzung); Anforderungen an das freisprechende Urteil; Zeitablauf zwischen Tat und Urteil als Strafzumessungsgesichtspunkt.
§ 29 BtMG; § 261 StPO; § 267 StPO; § 46 StGB
460. BGH 5 StR 387/22 – Urteil vom 15. Februar 2023 (LG Hamburg)
Voraussetzungen einer materiellrechtlichen Tateinheit.
§ 52 Abs. 1 StGB
Eine materiellrechtliche Tateinheit liegt nach § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Eine Tat im Rechtssinne kann auch angenommen werden, wenn mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Handlungseinheit zusammengefasst werden, so wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind.
462. BGH 5 StR 392/21 – Beschluss vom 17. Februar 2023 (LG Berlin)
Erforderlicher Vortrag für eine zulässige Verfahrensrüge.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
463. BGH 5 StR 406/22 – Beschluss vom 1. März 2023 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
464. BGH 5 StR 5/23 – Beschluss vom 1. März 2023 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
465. BGH 5 StR 410/22 – Beschluss vom 17. Februar 2023 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als weitgehend unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
467. BGH 5 StR 451/22 – Beschluss vom 1. März 2023 (LG Dresden)
Unzulässigkeit der Revision (Wirksamkeit; Form; elektronisches Dokument).
§ 32d StPO
468. BGH 5 StR 477/22 – Beschluss vom 1. Februar 2023 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als weitgehend unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
469. BGH 5 StR 496/22 – Beschluss vom 3. Januar 2023 (LG Berlin)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (im Rausch begangene Tat; Wurzel der konkreten Tat im Hang; symptomatischer Zusammenhang).
§ 64 StGB
Für die Anordnung der Maßregel des § 64 StGB ist erforderlich, dass die rechtswidrige Tat im Rausch begangen worden ist oder auf den Hang zurückgeht, wobei die erste Alternative sich als Unterfall der zweiten darstellt. Die konkrete Tat muss in dem Hang ihre Wurzel finden, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert. Im Rausch begangen ist die Tat, wenn sich der Täter währenddessen in dem für das jeweilige Rauschmittel typischen Intoxikationszustand befindet und der Rausch Einfluss auf die Begehung der Tat gehabt hat. Der Feststellung einer besonderen Motivation für die Tatbegehung – wie bei nicht im Rausch begangenen Taten, die auf den Hang zurückgehen – bedarf es darüber hinaus nicht.
471. BGH 5 StR 500/22 – Urteil vom 1. März 2023
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen; Unterscheidung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Anlasstat; Gefährlichkeitsprognose; Anschluss an den Sachverständigen).
§ 63 StGB
1. Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war, und die Tatbegehung hierauf beruht. Dabei muss es sich um einen länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekt handeln, der zumindest eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet. Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen.
2. Schließt sich das Gericht bei Beurteilung der Schuldfähigkeit – wie hier – den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist. Die Urteilsgründe müssen zudem die notwendige Differenzierung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit und eine eindeutige Bewertung des psychischen Zustands des Beschuldigten erkennen lassen. Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose hat auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu erfolgen. Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein.
473. BGH 5 StR 507/22 – Beschluss vom 15. März 2023 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
474. BGH 5 StR 521/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
475. BGH 5 StR 527/22 – Beschluss vom 14. Februar 2023 (LG Lübeck)
Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsbemühungen.
§ 243 Abs. 4 StPO
Die sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ergebende Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen gilt ohne Einschränkungen auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen.
477. BGH 5 StR 531/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
478. BGH 5 StR 532/22 – Beschluss vom 17. Januar 2023 (LG Kiel)
Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 63 StGB
Bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hat das Tatgericht mithilfe eines Sachverständigen festzustellen, welchen Ausprägungsgrad und welchen Einfluss die diagnostizierte Störung auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters hat. Seine psychische Funktionsfähigkeit muss durch das psychosoziale Verhaltensmuster bei Tatbegehung beeinträchtigt worden sein. Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind.
479. BGH 5 StR 543/22 – Beschluss vom 14. Februar 2023 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
480. BGH 5 StR 552/22 – Beschluss vom 15. März 2023 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
481. BGH 5 StR 561/22 – Beschluss vom 1. März 2023 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
482. BGH 5 ARs 47/22 5 AR (VS) 33/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG