HRRS

November 2005
6. Jahrgang

Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht

Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Rocco Beck, Ulf Buermeyer, Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)

II. Strafzumessungs- und Maßregelrecht


828. BGH 3 StR 303/05 - Beschluss vom 20. September 2005 (LG Kiel)

Strafzumessung (Vermeidung moralisierender oder persönliches Engagement vermittelnder Formulierungen); Doppelverwertungsverbot.

§ 46 StGB

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Es kommt bei der Strafzumessung darauf an, moralisierende und persönliches Engagement vermittelnde Formulierungen zu vermeiden, schon um nicht den Anschein der Voreingenommenheit zu erwecken. Es sind die Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 46 Abs. 2 StGB konkret herauszuarbeiten, die das Geschehen - orientiert am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts - milder oder schwerer erscheinen lassen.


829. BGH 3 StR 313/05 - Beschluss vom 15. September 2005 (LG Kiel)

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Urteilsformel); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

§ 55 StGB; § 64 StGB

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Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB werden nur die Strafen, nicht das frühere Urteil einbezogen. Im früheren Urteil abgeurteilte Straftaten erscheinen im neuen Urteilstenor nicht.