HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Rocco Beck, Ulf Buermeyer, Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
1. EGMR Nr. 39647/98 u. 40461/98 - Urteil der Großen Kammer vom 27. Oktober 2004 (Edwards und Lewis v. Großbritannien No. 2)
Recht auf ein faires Verfahren (Offenlegungsanspruch: Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen, prozedurale Schutzinstrumente; Akteneinsichtsrecht; Tatprovokation; entrapment; Waffengleichheit; kontradiktorisches Verfahren; rechtliches Gehör; Beweisrecht; Gesamtbetrachtung; verdeckte Ermittler; V-Leute; fair trial; Jasper; Fitt; Tatfrage: Jury, Tatgericht; special counsel); redaktioneller Hinweis.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 147 StPO; § 96 StPO
2. BayObLG 4 StRR 22/04 - Beschluss vom 5. März 2004 (LG München I)
Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen Ausnahmefällen; Beweisantragsrecht als Bestandteil des Rechts auf ein faires Strafverfahren; Revisionsgrund der wesentlichen Beschränkung der Verteidigung; Ablehnungsbegründung bei der Verschleppungsabsicht.
Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
3. BVerfG 2 BvR 1034/02 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 29. November 2004 (OLG München/LG München I)
Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche Aufklärungspflicht); Durchsuchungsbeschlusses (Begrenzungsfunktion; inhaltliche Anforderungen; Einzelfall des Ausreichens einer pauschalen Nennung des Tatvorwurfes); Schweigerecht des Angeklagten (nemo tenetur se ipsum accusare; Teilschweigen; Verwertung; freie richterliche Beweiswürdigung;); Beschwerdebefugnis (Betroffenheit in eigenen Rechten).
Art. 13 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 102 StPO; § 103 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
4. BVerfG 2 BvR 1249/04 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 14. Dezember 2004 (BGH/LG Frankfurt/Main)
Darlegungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde (Geltendmachung einer verfassungsrechtlich zwingenden Rechtsfolge in Abweichung zu einer fachgerichtlich gewählten); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Folterverbot (Verfahrenshindernis; Beweisverwertungsverbot; Beweiserhebungsverbot; "Fall Gäfgen").
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 3 EMRK; § 136a StPO; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
5. BVerfG 2 BvR 1953/04 (Zweiter Senat) - Beschluss vom 7. Dezember 2004 (OLG Hamburg)
Mehrheitlicher Nichtannahmebeschluss; "Fall Falk".
§ 93a BVerfGG
6. BVerfG 2 BvR 2219/01 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 15. Dezember 2004 (OLG Nürnberg/LG Regensburg/Abteilungsleiter der JVA Straubing)
Schutzbereich von Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit (Meinungen; Tatsachenbehauptungen; Recht auf Teilnahme am Kommunikationsprozess; Übersendung der Broschüre "Positiv in Haft" an einen Strafgefangenen; Gebot der Deutung im Licht der Meinungsfreiheit; Wechselwirkungslehre); Beschwerdebefugnis (Entbehrlichkeit der Nennung im Impressum); Anhalten einer Sendung im Strafvollzug; vollzugsablehnendes Verhalten (Gefahr der missbräuchlichen Handhabung des Beschwerderechts; juristisch zutreffende Ratschläge); Verhältnismäßigkeit (mildestes Mittel; Schwärzen und Entfernen beanstandeter Passagen).
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG; § 82 StVollzG.
7. BVerfG 2 BvR 2236/04 (Zweiter Senat) - Beschluss vom 24. November 2004 (OLG Hamburg)
Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Folgenabwägung); Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung nach Spanien; unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats.
Art. 16 Abs. 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 81 Abs. 1 Nr. 4 IRG
Zu einer einstweiligen Anordnung des BVerfG in einem Auslieferungsverfahren zum Zwecke der inzidenten Überprüfung des Gesetzes über die Internationale
Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben.
8. BVerfG 2 BvR 2314/04 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 9. Dezember 2004 (LG Mainz/AG Worms)
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit einer Verurteilung, Ausreichen eines glaubwürdigen Geständnisses; konventionskonforme Auslegung).
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB
9. BGH 2 StR 242/04 - Urteil vom 15. September 2004 (LG Köln)
Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat); Strafzumessung (Ersatzfreiheitsstrafe; Härteausgleich); Mittäterschaft (Exzess: neue Qualität der Ausführungshandlungen, Vorsatzsteigerung); schwere Körperverletzung (Überlebenszeit des Opfers; apallisches Syndrom); Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit); verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Ausfallerscheinungen; Strafrahmenverschiebung: Alkohol).
§ 265 StPO; § 55 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 227 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
12. BGH 2 StR 437/04 - Beschluss vom 3. November 2004 (LG Köln)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden).
§ 44 StPO
13. BGH 2 StR 443/04 - Beschluss vom 19. November 2004 (LG Aachen)
Angemessene Gesamtstrafe.
§ 354 Abs. 1a StPO
15. BGH 3 StR 221/04 - Beschluss vom 19. Oktober 2004 (LG Oldenburg)
Tateinheit (höchstpersönliche Rechtsgüter; Zusammenfallen in einem Handlungsteil; tödliche Gewalt als Nötigungsmittel beim Raub).
§ 52 StGB
19. BGH 2 StR 248/04 - Urteil vom 10. November 2004 (LG Kassel)
Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand; Ausnutzungsbewusstsein); Totschlag; Spontantat; Vorkonstituierung der Handlung; verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; affektive Anspannung).
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 21 StGB
21. BGH 2 StR 295/04 - Beschluss vom 3. November 2004 (LG Wiesbaden)
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatmodalitäten und Tatmotive sowie des Nachtatverhaltens nur nach dem Maß der Vorwerfbarkeit bzw. nach Maßgabe der verminderten Schuldfähigkeit; Borderline-Syndrom).
§ 46 StGB; § 21 StGB
§ 73 c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB eröffnet für den Fall, dass der Wert des Erlangten im Vermögen des Betroffenen ganz oder teilweise nicht mehr vorhanden ist, die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Verfallsanordnung abzusehen. Für die Anwendbarkeit dieser Ermessensvorschrift kommt es darauf an, ob der Wert des Erlangten noch im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist.
Die entsprechende Beurteilung setzt die Feststellung der Vermögensverhältnisse des Angeklagten voraus.
23. BGH 2 StR 316/04 - Beschluss vom 15. Oktober 2004 (LG Aachen)
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Aufrechterhaltung des Rechtsfolgenausspruchs.
§ 154 Abs. 2 StPO
24. BGH 2 StR 329/04 - Urteil vom 10. November 2004 (LG Aachen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum); verminderte Schuldfähigkeit.
§ 64 StGB; 21 StGB
Im Hinblick auf § 400 StPO kann der Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird. Deshalb bedarf es bei einer Revision des Nebenklägers grundsätzlich der Mitteilung, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten wird.
27. BGH 2 StR 381/04 - Beschluss vom 29. Oktober 2004 (LG Bad Kreuznach)
Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle berechtigten Fremdbesitzer, Entwidmung unter Vorbehalt; Ermöglichung einer anderen Straftat und Ausnutzung der spezifischen situativen Auswirkungen des Brandes); Betrug.
§ 306a StGB; § 306 b Abs. 2 Nr. 2, 1. Var. StGB; § 263 StGB
29. BGH 2 StR 407/04 - Beschluss vom 12. November 2004 (LG Darmstadt)
Rechtlicher Hinweis.
§ 265 StPO
31. BGH 2 StR 431/04 - Beschluss vom 19. November 2004 (LG Gießen)
Entziehung der Fahrerlaubnis; Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Teilentscheidung im Revisionsverfahren im Hinblick auf ein schwebendes Verfahren vor dem Großen Senat für Strafsachen; Beschleunigungsgrundsatz).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 GG; § 132 GVG; § 69 StGB; § 349 StPO
32. BGH 5 StR 463/04 - Beschluss vom 8. Dezember 2004 (LG Braunschweig)
Verhängung einer Einheitsstrafe nach DDR-Strafrecht; milderes Gesetz.
§ 63 DDR-StGB; § 64 StGB-DDR; § 2 Abs. 3 StGB
Zur Entscheidung darüber, ob eine Persönlichkeitsstörung den Täter erheblich beeinträchtigt und damit den von § 21 StGB vorausgesetzten Schweregrad erreicht, bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 StR 539/03).
34. BGH 2 StR 453/04 - Beschluss vom 19. November 2004 (LG Fulda)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
35. BGH 3 StR 185/04 - Beschluss vom 21. September 2004 (LG Krefeld)
Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; Angaben von Angehörigen gegenüber der Jugendgerichtshilfe; weiter Vernehmungsbegriff; nichtrichterliche Vernehmungspersonen; Ungewissheit über die Ausübung des Rechts); Stellung der Jugendgerichtshilfe; Beruhen; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Strafzumessungserwägungen im Jugendstrafrecht (Heranwachsender; Erziehungsgedanke; Schwere der Schuld).
§ 252 StPO; § 52 StPO; § 337 StPO; § 64 StGB; § 17 Abs. 2 JGG; § 18 JGG
36. BGH 3 StR 256/04 - Beschluss vom 5. Oktober 2004 (LG Aurich)
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung; konkludente Drohung; finaler Zusammenhang); eingeschränkte Schuldfähigkeit.
§ 177 StGB; § 21 StGB
37. BGH 3 StR 391/04 - Beschluss vom 16. November 2004 (LG Aurich)
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Aufrechterhaltung des Rechtsfolgenausspruchs.
§ 154 StPO
38. BGH 5 StR 480/04 - Beschluss vom 24. November 2004 (LG Berlin)
Verletzung der Aufklärungspflicht (sich aufdrängende Beweiserhebung); Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) bei Betäubungsmittelstraftaten (Aufklärungshilfe; eigene Vorteile; Darstellungsobliegenheiten).
§ 29 BtMG; § 31 BtMG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
42. BGH 1 StR 331/04 - Urteil vom 23. November 2004 (LG Ravensburg)
Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche Strafmilderung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 12 Jahren; restriktive Anwendung insbesondere bei anderweitigen Konfliktausweichmöglichkeiten des Täters).
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB
43. BGH 1 StR 379/04 - Beschluss vom 23. November 2004 (LG Waldshut)
Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des Angeklagten nach § 247 StPO (Erstreckung auf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung); allgemeine Grundsätze zur Revisionsbegründung (keine Begründung ins Blaue hinein; Erkundigungspflichten des für die Revision mandatierten Verteidigers).
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO
44. BGH 1 StR 424/04 - Beschluss vom 11. November 2004 (LG Mosbach)
BGHR; faires Verfahren; Gestattung von Fragen des Verletztenbeistandes im Rahmen der Sachleitungsbefugnis (Zwischenentscheidung des Gerichts; Darlegungsvoraussetzungen einer erfolgreichen Rüge).
Art. 6 EMRK; § 406g StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 240 StPO
46. BGH 1 StR 457/04 - Beschluss vom 18. November 2004 (LG Mannheim)
Mord (Habgier: Verknüpfung von Tod und Bereicherung).
§ 211 StGB
47. BGH 1 StR 500/04 - Beschluss vom 29. November 2004 (LG Rottweil)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
49. BGH 4 StR 268/04 - Urteil vom 28. Oktober 2004 (LG Münster)
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung und konkreter Wertvergleich; natürliche Handlungseinheit; höchstpersönliche Rechtsgüter); versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge.
§ 211 StGB; § 22 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 251 StGB; § 255 StGB
50. BGH 4 StR 309/04 - Beschluss vom 14. September 2004 (LG Dortmund)
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch die Annahme von allgemeinen Erfahrungssätzen über die Erinnerungsfähigkeit von Zeugen; Grenzen der Beweisantizipation); Beruhen bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin; Abgrenzung von Beweisermittlungsantrag und Beweisantrag bei Negativtatsachen.
§ 337 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
51. BGH 4 StR 349/04 - Urteil vom 11. November 2004 (LG Essen)
Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit bei Drogeneinfluss; niedrige Beweggründe: krasses Missverhältnis zwischen Tatentschluss und Tötung); Rücktritt (Abgrenz-
ung von beendetem und unbeendetem Versuch: korrigierter Rücktrittshorizont bei gefährlichen Gewalthandlungen).
§ 211 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB
Ob ein Beweggrund niedrig ist, also nach allgemeiner Wertung auf tiefster Stufe steht, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, welche die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte, sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (BGH NStZ-RR 2000, 333). Hierbei kommt dem krassen Missverhältnis zwischen Tatentschluss und Tötung maßgebliche Bedeutung zu. Die Feststellung eines solchen Missverhältnisses genügt aber allein nicht für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes. Fasste der Täter, wie hier, den Tatentschluss vielmehr ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob sich der Täter der Umstände bewusst war, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen (BGH NStZ 1983, 19; BGH NStZ-RR aaO).
52. BGH 4 StR 59/04 - Urteil vom 28. Oktober 2004 (LG Münster)
BGHSt; nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine Grundsätze der Bestimmung geringer Mengen im Betäubungsmittelstrafrecht); Beihilfe hinsichtlich selbständiger Taten, die sich nicht jeweils allein schon auf eine nicht geringe Menge beziehen.
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 27 StGB; § 52 StGB
53. BGH 4 StR 381/04 - Beschluss vom 30. September 2004 (LG Kaiserslautern)
Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer GmbH bzw. ihrer Gesellschafter (Verfahrenshindernis; Gesellschafter als Verletzte; Verletzung der Gesellschaft selbst nach den Grundsätzen des BGH).
§ 247 StGB; § 266 Abs. 2 StGB; § 77 StGB
Auch die Gesellschafter einer GmbH sind als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926). Ein Fehlen des danach grundsätzlich erforderlichen Strafantrages der Mitgesellschafter würde nur dann kein Strafverfolgungshindernis begründen, wenn die Gewinnentnahmen zu einem im Rahmen des § 266 StGB bedeutsamen Vermögensnachteil der GmbH selbst geführt hätten. Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht (vgl. BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2924, 2926, jew. m.w.N.).
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.). Die Schuld des Angeklagten wird hingegen nicht gemindert, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.). Erkannte er hingegen das Unrecht seiner Tat nicht, kann § 21 StGB nur angewendet werden, wenn dem Täter das Fehlen der Unrechtseinsicht vorzuwerfen ist. Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, dass eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.).
56. BGH 4 StR 452/04 - Beschluss vom 2. Dezember 2004 (LG Dessau)
Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellungen zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit; schwere andere seelische Abartigkeit; unzureichende Diagnose der Persönlichkeitsstörung).
§ 63 StGB; § 21 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
57. BGH 4 StR 471/04 - Beschluss vom 2. Dezember 2004 (LG Siegen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
58. BGH 5 StR 206/04 - Beschluss vom 24. November 2004 (LG Frankfurt a.M.)
BGHSt; einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen und anschließende Umsatzsteuerjahreserklärung; Anklageschrift; materiellrechtliche Tatmehrheit); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; überlange Verfahrensdauer; Gesamtbetrachtung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 370 Abs. 1 AO; § 53 StGB; § 199 StPO; § 264 StPO
61. BGH 5 StR 299/03 - Beschluss vom 11. November 2004 (LG Augsburg)
BGHSt; Verwertbarkeit von Unterlagen, die im Wege der Rechtshilfe in der Schweiz beschlagnahmt wurden, für ein Strafverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung (Arglist; Verwaltungsbetrug nach schweizerischem Recht); Verwehrung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks (wesentliche Beschränkung der Verteidigung und revisionsrechtliche Darlegungspflichten; Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren; Bindungswirkung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft); Recht auf ein faires Strafverfahren (effektive Verteidigung); Nachteil im Sinne der Untreue (verschleierte Provisionen; kick-back-Zahlungen); einkommensteuerrechtliche Relevanz eines nicht offen gelegten Treuhandverhältnisses.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. b, lit. c EMRK; § 266 Abs. 1 StGB; § 147 Abs. 2, Abs. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 96 StPO; § 370 Abs. 1 AO; § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 72 IRG
Die Bestrafung als Gehilfe setzt nach § 27 StGB voraus, dass die Haupttat begangen, mindestens versucht worden sein muss. Der Versuch der Beihilfe ist nicht strafbar.
66. BGH 5 StR 376/03 - Beschluss vom 11. November 2004 (LG Frankfurt [Oder])
BGHSt; Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf Verfahrensbeschleunigung bzw. bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (grundsätzliche Pflicht zur Erhebung von Verfahrensrügen und Ausnahmen anhand der Urteilsgründe; Erörterungsmangel und diesbezügliche Divergenzen der Strafsenate); Vorlageverfahren (mangelnde Erforderlichkeit); redaktioneller Hinweis.
§ 132 Abs. 2 GVG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 267 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
67. BGH 5 StR 380/04 - Beschluss vom 9. November 2004 (LG Hamburg)
Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach länger zurückliegenden Auseinandersetzungen über die (überschrittenen) Grenzen des Fragerechts des Verteidigers (absoluter Revisionsgrund; gesetzlicher Richter; unzulässiges, mutwilliges Befangenheitsgesuch; Spannungen zwischen Verteidiger und Gericht; Tatsachengrundlage bei der Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 lit. d EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 26a StPO; § 24 Abs. 2 StPO
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Dabei muss der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst haben, dass er sich dessen bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507). Dabei kann die Spontanität des Tatenschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (BGH NJW 1983, 2456). Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH StV 1981, 523, 524; BGH NStZ-RR 2000, 166, 167).
70. BGH 5 StR 411/04 - Urteil vom 25. November 2004 (LG Berlin)
BGHSt; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder auf Grund verfassungsrechtlicher Schutzpflichten; mildestes Mittel); Sicherungsverwahrung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit bei Spielsucht.
§ 64 StGB; § 72 StGB; § 62 StGB; § 63 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 21 StGB