hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht
HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 1188
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 ARs 29/14, Beschluss v. 19.11.2015, HRRS 2015 Nr. 1188
BGH 4 ARs 29/14 - Beschluss vom 19. November 2015 (BGH)
Bemessung von Schmerzensgeld (Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten).
§ 253 Abs. 2 BGB
Leitsatz des Bearbeiters
Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom 6. Juli 1955 und vom 12. Oktober 2015 an, wonach bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB alle Umstände des Falles berücksichtigt werden können. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden. An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung hält er nicht fest.
Entscheidungstenor
Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55 und vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14 an. An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14) hält er nicht fest.