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HRRS-Nummer: HRRS 2026 Nr. 586

Bearbeiter: Felix Fischer/Karsten Gade

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 767/25, Beschluss v. 30.04.2026, HRRS 2026 Nr. 586


BGH 2 StR 767/25 - Beschluss vom 30. April 2026

Pflichtverteidigerbestellung.

§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 140 Abs. 2 StPO; § 350 Abs. 2 Satz 2 StPO

Entscheidungstenor

Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin G. aus K. zur Pflichtverteidigerin bestellt.

Gründe

Dem Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu entsprechen. Die Verteidigung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft ist notwendig (§ 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO). Die Wahlverteidigerin des Angeklagten hat für den Fall ihrer Bestellung als Pflichtverteidigerin die Niederlegung des Wahlmandats angekündigt.

HRRS-Nummer: HRRS 2026 Nr. 586

Bearbeiter: Felix Fischer/Karsten Gade